Über den ADFC Wedel

Förderung des Radverkehrs

Der ADFC Wedel setzt sich für die Förderung des Radverkehrs ein. Und das auf zwei Ebenen:

 

  • Auf geführten Radtouren zeigen wir Ihnen attraktive Strecken und Ziele in der näheren und weiteren Umgebung.
  • Durch politische Aktivtäten arbeiten wir auf eine Verbesserung der Radwegeinfrastruktur in Wedel hin.

 

Sie sind herzlich eingeladen mitzumachen, bei den Radtouren ebenso wie beim Engagement für sichere und bequem zu nutzende Radwege. Beide Engagements sind gut fürs Klima.

 

Radtouren

Radtouren unter der Leitung erfahrener Tourenleiter bieten wir in den freundlichen Jahreszeiten regelmäßig an. Streckenlängen und Konditionsanforderungen variieren und sind jeweils angegeben. Die Touren finden Sie im Tourenportal: https://touren-termine.adfc.de/suche?unitKey=17019008

 

Potential in Wedel nutzen

In Wedel dominiert der sogenannte ´Quell- und Zielverkehr´, das sind Fahrdistanzen von weniger als fünf Kilometern. Obwohl diese Distanzen ideal mit dem Rad zu fahren sind, wird meistens der PKW genommen. Viele Bürger*innen lassen das Rad zuhause stehen, weil ihnen die Fahrt mit dem Rad in Wedel zu gefährlich erscheint. Aus ADFC Sicht ist dies nachvollziehbar. Bahnhofs- und Mühlenstraße sind mit dem Rad nicht sicher zu befahren, geschützte Radwege oder Fahrradstraßen sucht man in unserer Stadt vergebens. Für die Verbesserung der Radinfrastruktur gibt es in Wedel noch reichlich Potential. Wenn es gelänge, einen großen Teil der Kurzstrecken auf das Rad zu verlagern, würden alle, auch der motorisierte Individualverkehr profitieren. Also eigentlich eine klare Win-Win Situation.

 

 

 

 

Verkehrspolitik

 

Mobilitätskonzept (langfristig)

Im Oktober 2020 hat die Stadt Wedel die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes beauftragt. Eine initiale Bürgerbefragung wurde durchgeführt und ausgewertet. Über 7.000 Wünsche und Meldungen, ganz überwiegend von Radnutzer*innen, wurden ausgewertet. Erste Ergebnisse gibt es hier:  https://www.wedel.de/rathaus-politik/newsdetail/mobilitaet-erste-ergebnisse-der-grossen-umfrage. Am 20. April 2021 wurde ein Bürgerforum abgehalten, in dem das große Interesse an einer Verbesserung der Radwegeinfrastruktur noch einmal deutlich artikuliert wurde (https://www.wedel.de/rathaus-politik/newsdetail/offene-diskussion-bei-buergerinnenforum-mobilitaet). Das Konzept soll Ende 2021 vorgestellt werden. Bis dahin sind noch weitere Planungswerkstätten unter Beteiligung von Interessierten geplant. Als Realisierungshorizont ist das Jahr 2030 angepeilt. Ein Radwegekonzept wurde für die Stadt Wedel bereits im Jahr 2008 erstellt. Die Realisierung der damals vorgeschlagenen Maßnahmen nimmt sich auch heute nach 12 Jahren noch sehr überschaubar aus. Der ADFC begrüßt und unterstützt das neue Mobilitätskonzept uneingeschränkt, hält aber zusätzlich die Umsetzung mittelfristiger und kurzfristiger Maßnahmen für angezeigt und in Anbetracht der guten aktuellen Fördermöglichkeiten auch für machbar.

 

Fünf-Punkte-Plan des ADFC (mittelfristig)

Problemzonen des Radverkehrs in Wedel sind vor allem die Bahnhofstraße, die Mühlenstraße und die Schulauer Straße. Das wissen alle, die hier mit dem Rad unterwegs sind. Der ADFC Wedel hat fünf Punkte benannt, die unabhängig vom großen und langfristigen Mobilitätskonzept bereits jetzt in Angriff genommen werden sollten. Im Falle des Altstadtradweges, einer Alternative zur Mühlenstraße für Radfahrer*innen, heißt das zum Beispiel, dass die mehr als 10-jährige Planung jetzt finalisiert werden sollte und nicht erst nach einer erneuten Beplanung im Rahmen des Mobilitätskonzeptes. 

 

  • Altstadtradweg (zur Umgehung der Mühlenstraße)
  • Autalradweg (zur Anbindung an das Hamburger Veloroutennetz)
  • 10 Fahrradstraßen (auch die Bahnhofstraße)
  • 100 Fahrradständer (z.B. an Bushaltestellen)
  • Schulwege: Radwege zur Schule sicher machen

 

Details und Begründungen findet Ihr in den Anhängen.

 

Akute Mängelbeseitigung (kurzfristig)

Ergänzend zu der lang- und mittelfristigen Planung hält der ADFC es für sinnvoll, in einen Dialog mit der Verwaltung der Stadt einzutreten, um Radwege kontinuierlich zu verbessern. Hier können aus unserer Sicht Monitoringverfahren wie z.B. das RADAR im Rahmen des Stadtradelns, wobei die Teilnehmer*innen wahrgenommene Mängel über ihr Smartphone melden können (https://www.stadtradeln.de/radar-meldungsuebersicht), sowie regelmäßige Verkehrsschauen zielführend sein.

 

Bisher hält sich das Interesse seitens der Verwaltung in Grenzen.

Um dies zu ändern, brauchen wir dringend Mitstreiter*innen!

 

Sie möchten uns besuchen? Gerne!

Wir treffen uns an jedem ersten Mittwoch des Monats im  Stadtteilzentrum 'mittendrin'  Friedrich-Eggers-Straße 77-79, 22880 Wedel.

Kommen Sie vorbei, mit oder ohne Anmeldung. Wenn Sie sich vorher informieren wollen, sehen Sie nach im Veranstaltungsportal, abonnieren Sie unseren newsletter oder melden Sie sich gerne bei Andreas Haemisch (siehe Kontakte). Wir starten jeweils um 18:00 Uhr.

ADFC vor Ort

Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.

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ADFC Fördermitglieder

Kontakt

ADFC Wedel

  • wedel@adfc-sh.de

  • ‭0172 2318032‬  Thomas Lippert, Sprecher

  • 0152 28166716 Andreas Haemisch,  Pressesprecher      

 

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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